Antrag an die Bundeskonferenz der SPD AG 60plus
Antragsteller: SPD AG 60plus Unterbezirk Duisburg
Antragsthema: Rentenpolitik
Die Delegierten der Bundeskonferenz AG 60plus mögen beschließen: Die Bundeskonferenz der AG 60plus fordert alle politisch Verantwortlichen – im Besonderen den SPD-Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion - auf, sich aktiv für den Erhalt und die Stärkung der gesetzlichen Rente als zentrale Säule der Altersvorsorge einzusetzen. Alle Erwerbseinkommen sollen der Beitragspflicht unterworfen werden. Die Beitragsleistungen sind von Arbeitgebern und Beschäftigten ohne Deckellung zu gleichen Teilen zu tragen. Selbständige und Beamte sind mittelfristig ebenfalls zur Beitragszahlung heranzuziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist aufzuheben. „ Alle zahlen für Alle von Allem“ Die eingeführten Dämpfungsfaktoren müssen aus der Rentenformel herausgenommen werden. Eine jährliche Mindestanhebung der Renten in Höhe des Inflationsausgleichs ist anzustreben um ein Auszehren der Renten zu verhindern.
Begründung: Die im Wesentlichen umlagefinanzierte Rente hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist weiter auszubauen! Sie ist die tragende Säule der Alterssicherung! Die Menschen werden immer älter. Die Anzahl der Älteren wächst. Sinkende Beschäftigten- zahlen, Minijobs, Arbeitslosengeld II, und geringe Lohnsteigerungen wirken sich negativ auf die Einnahmen der Rentenkasse aus. Altersarmut ist vorprogrammiert. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit auf diese Entwicklung völlig unzureichend reagiert. So wurde das Rentenalter auf 67 erhöht. Das Rentenniveau wird bis 2030 deutlich gesenkt. Die Rentensteigerungen werden durch Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor künftig geringer ausfallen. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde bis 2020 auf 20% und bis 2030 auf max. 22% festgelegt. Gleichzeitig werden Arbeitnehmer aufgefordert privat vorzusorgen um Versorgungslücken zu schließen. Während die Belastung der Arbeitgeber festgeschrieben wurde sollen Arbeitnehmer zusätzliche Mittel aufbringen. Selbst unter Berücksichtigung staatlicher Förderung können sich viele keine zusätzlichen Aufwand leisten. Unabhängig davon ist eine private Altersversorgung den Unwägbarkeiten des Kapitalmarktes unterworfen und die Anbieter verlangen hohe Abschlusskosten. Die nachteiligen, dauerhaften Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung müssen daher beendet werden. Insbesondere sind die Nachhaltigkeitsfaktoren außer Kraft zu setzen. Der Riesterfaktor stellt einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Rentenhöhe dar. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine persönlich erworbene Anwartschaft auf die der/die Rentenberechtigte einen gesetzlichen Anspruch hat. Die Einnahmenseite der Rentenkasse muss daher dringend gestärkt werden, um allen Rentnerinnen und Rentnern heute und in Zukunft einen gesicherten Lebensabend ohne Altersarmut zu ermöglichen. Die jüngsten Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt haben gezeigt, dass eine private, kapitalgedeckte Alterversorgung Risiken beinhaltet, die zur einer Verarmung im Alter führen können. Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente derartigen Risiken nicht unterworfen. Alter braucht Sicherheit. Das gilt für jede Generation. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame, solidarische Rentenversicherung, die auch die Risiken der Erwerbsunfähigkeit mit abdeckt.
Duisburg, den 09.03.2009
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